Wenn Sie unten nur graue Kästchen sehen, klicken Sie bitte hier



Feuerwehr
News
Bilder
Es brennt!?
Termine
Nachdenkliches
Jeersdorf
Links
Kontakt
Impressum
Home
Oldtimer
Intern

FREIWILLIGE FEUERWEHR JEERSDORF

   [Allgemein] [Rechte/Pflichten] [Über uns] [Passiv] [Dienstgrade] [Dies und Das]

Feuerwehren in Niedersachsen

In Niedersachsen sind die Gemeinden für die Sicherstellung des Brandschutzes zuständig.Sie haben dazu insbesondere "eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen". Fast 140.000 Feuerwehrmänner und -frauen, darunter 2500 Berufsfeuerwehrleute stehen dafür bereit. Das Hauptkontingent sind Freiwillige, die in über 3400 Ortfeuerwehren organisiert sind. Für die Nachwuchsgewinnung haben die Freiwilligen Feuerwehren ca 1.800 Jugendabteilungen mit ca. 35.000 Mitgliedern eingerichtet
Die Landkreise sorgen für zentrale Einrichtungen des überörtlichen Brandschutzes, Wartung und Pflege der Fahrzeuge und Ausrüstung, Schulung und Alarmierung der Feuerwehren sowie spezielle Feuerwehrgroßgeräte. Ihnen obliegt auch die unmittelbare Aufsicht über die gemeindlichen Feuerwehren hinsichtlich Stärke, Ausrüstung, Ausbildung und Einsatzbereitschaft. Diese Aufsicht nimmt der Kreisbrandmeister wahr und, soweit ein Landkreis Aufsichtsabschnitte gebildet hat, zusätzlich der Abschnittsleiter (im Landkreis Rotenburg/Wümme gibt es drei solcher Aufsichtsabschnitte).

Die Feuerwehren werden unterteilt in:

  • Freiwillige Feuerwehren
  • Berufsfeuerwehren
  • Pflichtfeuerwehren
  • Werkfeuerwehren

Die Tätigkeiten der Feuerwehrmänner und -frauen bei den Freiwilligen Feuerwehren sind, wie der Name schon sagt, ehrenamtlich. Sämtlicher Ausbildungs- und Übungsdienst (Teilnahme ist Pflicht)  finden in der Freizeit statt. Die Gemeinde stellt hier nur die nötige Ausrüstung zur Verfügung. Lediglich die Funktionsträger erhalten eine Aufwandsentschädigung. Diese Feuerwehren werden nochmals unterteilt in: Schwerpunktfeuerwehren, Stützpunktfeuerwehren und Feuerwehren mit Grundausstattung. Die Einteilung in einen dieser drei Bereiche erfolgt anhand Truppenstärke, Aufgabenbereich und Ausrüstung durch den Landkreis. Geleitet werden die Freiwilligen Feuerwehren vom Wehrführer. Dieser wird von der Gemeinde für die Dauer von jeweils sechs Jahren in ein Ehrenbeamtenverhältnis gestellt.

Berufsfeuerwehren müssen in Niedersachsen in Gemeinden oder Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegründet werden. Entsprechend des Namens, wirken die Feuerwehrkameraden hier nicht ehrenamtlich, sondern hauptberuflich. Gemäß gesetzlicher Bestimmungen müssen sie als Beamte eingestellt werden. Aus personellen Gründen können die Berufsfeuerwehren nicht alle Gefahrenlagen abdecken. Deshalb werden ihnen immer noch Freiwillige Feuerwehren angegliedert.

Pflichtfeuerwehren müssen durch die Kommune ins Leben gerufen werden, wenn sich nicht mehr genügend Freiwillige zur Besetzung einer Freiwilligen Feuerwehr finden. Um dennoch den Brandschutz gewährleisten zu können verpflichtet die Gemeinde eine genügende Anzahl an Bürgern für diese Aufgabe. Die Verpflichtung durch die Gemeinde kann nicht abgelehnt werden. Unseres Wissens gibt es in Niedersachsen keine Pflichtfeuerwehr. Die einzig uns bekannte Pflichtfeuerwehr gibt es in List (Sylt). Die dortige freiwillige Feuerwehr musste wegen Mitgliedermangel aufgelöst werden und somit hatte die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen. 

Private Wirtschaftsunternehmen oder Träger öffentlicher Einrichtungen können zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung in ihrem Betrieb eine eigene Feuerwehr aufstellen. Behördlich kann dieses bei erhöhter Brandgefahr angeordnet werden.