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FREIWILLIGE FEUERWEHR JEERSDORF

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Auszüge aus dem Nds. Brandschutzgesetz:

§ 27 Meldepflicht
Wer einen Brand, Unglücksfall oder ein anderes Ereignis, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, bemerkt, ist verpflichtet, unverzüglich die nächste Feuermelde- oder Polizeidienststelle zu benachrichtigen, sofern er die Gefahr nicht selbst beseitigt.

§ 30 Duldungs- und Hilfspflichten
(1) Personen die mindestens 18 Jahre alt, aber noch nicht 55 Jahre alt sind, sind bei Bränden, Unglücksfällen oder Notständen zur Hilfeleistung verpflichtet, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die Allgemeinheit oder einen einzelnen notwendig ist und sie vom Einsatzleiter nach dessen pflichtgemäßen Ermessen dazu herangezogen werden. Die Hilfeleistung kann nur verweigert werden, wenn sie zu einer erheblichen eigenen Gefährdung oder zur Verletzung anderer wichtiger Pflichten der heranzuziehenden Person führen würde.
(3) Eigentümer, sonstige Nutzungsberechtigte und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden sind verpflichtet bei Bränden, Unglücksstellen und Notständen
1. den Feuerwehren das Betreten und die Benutzung ihrer Grundstücke und Gebäude zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung zu gestatten,
2. die vom Einsatzleiter  im Zusammenhang mit diesen Arbeiten oder zur Verhütung einer Brandausbreitung  angeordneten Maßnahmen zu dulden.

Feuerlöscher

Feuerlöscher sind tragbare, betriebsfertige Löschgeräte, die zur Bekämpfung von Entstehungsbränden dienen. Ihr Höchstgewicht darf 20 kg nicht überschreitn.
Feuerlöscher müssen der DIN 14408 Teil 1 bis 3 entsprechen. Sie unterscheiden sich nach der Funktionsart, der Bauart, dem Löschmittel, der Löschergröße und den Brandklassen. Die gebräuchlichsten Feuerlöscher sind die Pulverlöscher. Sie sind geeignet für die Brandklassen B und C (Kennbuchstabe P) und ABC (Kennbuchstabe PG).

Die unterschiedlichen Brandklassen:
A - brennbare, feste Stoffe, Flammen- 
     und glutbildende
B - brennbare, flüssige Stoffe
C - brennbare Gase
D - brennbare Metalle, wie Magnesium 
     oder Alluminium

Feuerlöscher sind regelmäßigen Prüfungen , mindestens alle zwei Jahre, durch einen Fachmann zu unterziehen. Dabei ist das Datum der Untersuchung und der Name des Prüfers fest auf dem Löscher anzubringen.

Privatpersonen haben dann einen Feuerlöscher vorzuhalten, wenn sie über eine Ölheizungsanlage mit Tanks verfügen. In jedem KFZ sollte ein Feuerlöscher vorhanden sein.

Vorsicht! Schlauch!

Bei vielen unserer Einsätze benötigen wir Wasser. Die Fahrzeuge der Feuerwehren führen zwar manchmal Wasser mit, doch dieses ist in wenigen Minuten verbraucht.  Das Wasser muss dann aus Wasserentnahmestellen entnommen werden, die sich in der Straße als Unterflurhydrant oder Überflurhydrant befinden.

Daher:

  • Hydranten auf Gehwegen und Parkflächen sind freizuhalten,
  • Befinden sich die Hydranten auf Grundstücken, so sind diese jederzeit zugänglich und von Schnee und Eis befreit zu halten

Fahrzeuge, die bei Feuerwehreinsätzen auf Hydranten stehen, müssen erst fortgeschafft werden. Dadurch gehen wertvolle Minuten verloren und das Fahrzeug kann auch darunter leiden.

Wie ein Hydrantenschild aussieht, sehen Sie links.

Können Sie Rauch hören?

Mehr als 500 Menschen fallen jedes Jahr einem Feuer in den eigenen vier Wänden zum Opfer. Selten erliegen sie jedoch an Verbrennungen; die meisten sterben durch Rauch.
Ob nun Möbel, Elektrogeräte oder andere Haushaltsgegenstände verbrennen, jeder dabei entstehende Rauch ist sehr gefährlich. Verbrennen Kunststoffe, entstehen noch zusätzliche Gifte. So können besonders nachts kleine Brände zur großen Gefahr werden.
Jeder dritte Brand entsteht in der Nacht zwischen 23.00 und 07.00 Uhr, also wenn Sie schlafen! Wer weckt Sie aber, wenn es bei Ihnen wirklich einmal brennen sollte?
Feuer ist schneller als Sie glauben. Rauch ist eine heimtückische Gefahr. Minuten entscheiden über Ihr Leben, über Ihren Besitz!

Es gibt ein Frühwarnsystem!

RAUCHMELDER

Die passen auf, wenn Sie träumen - und ertappen das Feuer auf frischer Tat. Rauchmelder warnen durch einen lauten, pulsierenden Ton. Sie werden einfach an die Decke geschraubt und kosten wenig Geld.
Was ist es Ihnen wert, Ihre eigene Gesundheit, Hab und Gut zu retten.
Oder gehören Sie auch zu denjenigen, die glauben "mir passiert nichts", wenn überhaupt, dann nur bei anderen Leuten?

Fett explodiert - und wie!

Häufige Ursache für Brände in Küchen sind Fettexplosionen. Brennendes Fett in der Pfanne oder in der Friteuse wird allzu oft unterschätzt. Meist wird versucht, die relativ kleine Flamme mit Wasser zu löschen, doch dies ist der schwerwiegendste Fehler den man machen kann. Denn beim Eindringen des Wassers in tiefere Schichten des brennenden Fetts oder Öls kommt es zu einer schlagartigen Verdampfung des Wassers (aus einem Liter Wasser werden 1700 Liter Wasserdampf). Dadurch wird das brennende, flüssige Fett eruptionsartig aus dem Behälter herausgeschleudert (siehe links). Durch das entstehende Verhältnis zwischen Fetteilchen und Luft kommt es zu einer explosionsartigen Verbrennung und einer entsprechenden Drucksteigerung. Diese Explosionen können für einen Menschen, der sich in unmittelbarer Nähe befindet, tödlich enden.