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Auszüge aus dem Nds.
Brandschutzgesetz:
§ 27 Meldepflicht
Wer einen Brand, Unglücksfall oder ein anderes Ereignis, durch das
Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, bemerkt, ist
verpflichtet, unverzüglich die nächste Feuermelde- oder
Polizeidienststelle zu benachrichtigen, sofern er die Gefahr nicht
selbst beseitigt.
§ 30 Duldungs-
und Hilfspflichten
(1) Personen die mindestens 18 Jahre alt, aber noch nicht 55 Jahre alt
sind, sind bei Bränden, Unglücksfällen oder Notständen zur
Hilfeleistung verpflichtet, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen
Gefahr für die Allgemeinheit oder einen einzelnen notwendig ist und sie
vom Einsatzleiter nach dessen pflichtgemäßen Ermessen dazu
herangezogen werden. Die Hilfeleistung kann nur verweigert werden, wenn
sie zu einer erheblichen eigenen Gefährdung oder zur Verletzung anderer
wichtiger Pflichten der heranzuziehenden Person führen würde.
(3) Eigentümer, sonstige Nutzungsberechtigte und Besitzer von Grundstücken
und Gebäuden sind verpflichtet bei Bränden, Unglücksstellen und Notständen
1. den Feuerwehren das Betreten und die Benutzung ihrer Grundstücke und
Gebäude zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung zu gestatten,
2. die vom Einsatzleiter im Zusammenhang mit diesen Arbeiten oder
zur Verhütung einer Brandausbreitung angeordneten Maßnahmen zu
dulden.
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| Feuerlöscher
Feuerlöscher sind tragbare, betriebsfertige
Löschgeräte, die zur Bekämpfung von Entstehungsbränden dienen. Ihr Höchstgewicht
darf 20 kg nicht überschreitn.
Feuerlöscher müssen der DIN 14408 Teil 1 bis 3 entsprechen. Sie
unterscheiden sich nach der Funktionsart, der Bauart, dem Löschmittel,
der Löschergröße und den Brandklassen. Die gebräuchlichsten Feuerlöscher
sind die Pulverlöscher. Sie sind geeignet für die Brandklassen B und C
(Kennbuchstabe P) und ABC (Kennbuchstabe PG).
Die unterschiedlichen Brandklassen:
A - brennbare, feste Stoffe, Flammen-
und glutbildende
B - brennbare, flüssige Stoffe
C - brennbare Gase
D - brennbare Metalle, wie Magnesium
oder Alluminium
Feuerlöscher sind regelmäßigen Prüfungen
, mindestens alle zwei Jahre, durch einen Fachmann zu unterziehen. Dabei
ist das Datum der Untersuchung und der Name des Prüfers fest auf dem Löscher
anzubringen.
Privatpersonen haben dann einen Feuerlöscher
vorzuhalten, wenn sie über eine Ölheizungsanlage mit Tanks verfügen.
In jedem KFZ sollte ein Feuerlöscher vorhanden sein.
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Vorsicht! Schlauch!
Bei vielen unserer Einsätze benötigen
wir Wasser. Die Fahrzeuge der Feuerwehren führen zwar manchmal Wasser
mit, doch dieses ist in wenigen Minuten verbraucht. Das Wasser
muss dann aus Wasserentnahmestellen entnommen werden, die sich in der
Straße als Unterflurhydrant oder Überflurhydrant befinden.
Daher:
- Hydranten auf Gehwegen und Parkflächen
sind freizuhalten,
- Befinden sich die Hydranten auf Grundstücken,
so sind diese jederzeit zugänglich und von Schnee und Eis befreit
zu halten
Fahrzeuge, die bei Feuerwehreinsätzen auf
Hydranten stehen, müssen erst fortgeschafft werden. Dadurch gehen
wertvolle Minuten verloren und das Fahrzeug kann auch darunter leiden.
Wie ein Hydrantenschild aussieht, sehen Sie
links.
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Können Sie Rauch hören?
Mehr als 500 Menschen fallen
jedes Jahr einem Feuer in den eigenen vier Wänden zum Opfer. Selten
erliegen sie jedoch an Verbrennungen; die meisten sterben durch Rauch.
Ob nun Möbel, Elektrogeräte oder andere Haushaltsgegenstände
verbrennen, jeder dabei entstehende Rauch ist sehr gefährlich.
Verbrennen Kunststoffe, entstehen noch zusätzliche Gifte. So können
besonders nachts kleine Brände zur großen Gefahr werden.
Jeder dritte Brand entsteht in der Nacht zwischen 23.00 und 07.00 Uhr,
also wenn Sie schlafen! Wer weckt Sie aber, wenn es bei Ihnen wirklich
einmal brennen sollte?
Feuer ist schneller als Sie glauben. Rauch ist eine heimtückische
Gefahr. Minuten entscheiden über Ihr Leben, über Ihren Besitz!
Es gibt ein Frühwarnsystem!
RAUCHMELDER
Die passen auf, wenn Sie träumen
- und ertappen das Feuer auf frischer Tat. Rauchmelder warnen durch
einen lauten, pulsierenden Ton. Sie werden einfach an die Decke
geschraubt und kosten wenig Geld.
Was ist es Ihnen wert, Ihre eigene Gesundheit, Hab und Gut zu retten.
Oder gehören Sie auch zu denjenigen, die glauben "mir passiert
nichts", wenn überhaupt, dann nur bei anderen Leuten?
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Fett explodiert - und wie!
Häufige Ursache für
Brände in Küchen sind Fettexplosionen. Brennendes Fett in der Pfanne
oder in der Friteuse wird allzu oft unterschätzt. Meist wird versucht,
die relativ kleine Flamme mit Wasser zu löschen, doch dies ist der
schwerwiegendste Fehler den man machen kann. Denn beim Eindringen des
Wassers in tiefere Schichten des brennenden Fetts oder Öls kommt es zu
einer schlagartigen Verdampfung des Wassers (aus einem Liter Wasser
werden 1700 Liter Wasserdampf). Dadurch wird das brennende, flüssige
Fett eruptionsartig aus dem Behälter herausgeschleudert (siehe links). Durch das
entstehende Verhältnis zwischen Fetteilchen und Luft kommt es zu einer
explosionsartigen Verbrennung und einer entsprechenden Drucksteigerung.
Diese Explosionen können für einen Menschen, der sich in unmittelbarer
Nähe befindet, tödlich enden.
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